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Herbstbasar ja, Herbstbasar nein - was denn jetzt?

Aktualisiert: 5. Sept. 2020

"Die Veranstaltung findet vorbehaltlich ihrer behördlichen Genehmigung und unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln statt", haben wir überall draufgeschrieben. Was heißt das genau? Und warum gibt es anscheinend noch keine Genehmigung für die Veranstaltung?


Wer momentan irgendwas öffentlich veranstalten möchte, muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde zunächst ein "Hygienekonzept" vorlegen. Die Behörde prüft dieses Konzept und entscheidet, ob die Veranstaltung stattfinden darf oder nicht - nur, wenn alle Teilnehmer eines Flohmarktes (Anbieter, Besucher und Helfer [m/w/d]) zuverlässig vor Infektion mit Covid-19 geschützt sind, wird die Veranstaltung genehmigt. Und vor Ort wird vom Ordnungsamt kontrolliert, ob die Veranstalter ihr eigenes Hygienekonzept auch anwenden und durchsetzen.


Unser Hygienekonzept liegt fertig in der Schublade (bzw. das Ordnungsamt kennt es sogar schon). Es stehen da keine Überraschungen drin im Vergleich zu anderen Veranstaltungen: die Besucher müssen Mindestabstände einhalten und Masken tragen, auch zwischen den Verkaufsständen gelten Mindestabstände, Menschen mit Husten oder Fieber werden nicht eingelassen, es darf immer nur eine Person geichzeitig aufs Klo ... und so weiter.


Die Ordnungsbehörde stützt sich bei der Prüfung von Hygienekonzepten auf eine Rechtsvorschrift, in Rheinland-Pfalz ist das die sog. CoBeLVO (Corona-Bekämpfungs-Landesverordnung). Momentan gilt noch die 10. Version der CoBeLVO, aber nur bis zum 15.09.2020. Erst danach (bzw. ein paar Tage vor deren Ablaufdatum) kommt die 11. CoBeLVO raus, die dann zu dem Datum gelten wird, an dem unser Herbstbasar stattfinden soll (27.09.2020). Und erst, wenn die 11. CoBeLVO bekannt gegeben worden sein wird, kann das Ordnungsamt über das Schicksal unseres Herbstbasars entscheiden. Wenn am Hygienekonzept nur "nachgefeilt" werden muss, ist das kein Problem.


Abgesagt werden muss unser Herbstbasar nur, wenn die Landesregierung ab Mitte September 2020 alle Flohmärkte im Freien verbietet.


By the way: in geschlossenen Sälen sind Basare aufgrund der zurzeit geltenden Abstandsregeln quasi undurchführbar. Viele andere Veranstalter können ihre Kleiderbasare nicht so einfach ins Freie verlegen und sind daher gezwungen, ihre Veranstaltungen abzusagen. Wir haben großes Glück, dass der Sportplatz in Aach an unserem Wochenende nicht anderweitig genutzt wird und die Entscheider obendrein damit einverstanden waren, uns den Platz für den Basar zur Verfügung zu stellen. Das ist ein großes Privileg für uns.


Es liegt an uns allen: je geringer wir die Infektionsrate halten, umso weniger wird unsere Bewegungsfreiheit im Alltag eingeschränkt. AHA - Abstand, Hygiene, Altagsmaske.

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